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Garantie

Download der aktuellen Garantiebestimmungen

 

GARANTIEN

 

Aluverkleidung System KANOVA und System blue-s

 

KAUN übernimmt die Gewährleistung für Materialschäden, deren Ursache im Trägermaterial, im Beschichtungsstoff, oder Verbund dieser beiden Stoffe liegen.

Die Gewährleistung beginnt mit dem Datum der Materialauslieferung.

Die Anwendungsart bzw. der Produkteinsatz erfolgt in normalen Atmosphären. Bei schädlichen Umwelteinflüssen (z. B. chemische Industrie, einwirkungsschädliche Dämpfe, Salznebel, ätzender Staub, usw. …) bedarf unserer schriftlichen Zustimmung im Einzelfall.

 

Reinigung:

Eine Reinigung der beschichteten Aluminiumprofile soll mindestens einmal im Jahr erfolgen, bei stärkerer Umweltbelastung entsprechend öfter. Von den beschichteten Aluminiumteilen sind Staub- und Schmutzablagerungen durch Abwaschen mit warmen Wasser zu entfernen, unter Zusatz von neutralen Netzmitteln, die Aluminium nicht angreifen (z. B. Pril, o.ä.). Zum Reinigen einen weichen Schwamm oder Tuch verwenden. Ungeeignet sind saure oder alkalische Reinigungsmittel. Außerdem ist der Einsatz von mechanischen Mitteln mit Schleifwirkung zum Reinigen ungeeignet, welche die Lackoberfläche beschädigen.

 

5-Jahre Garantie

Wir übernehmen folgende Gewährleistungen auf unsere Aluminium-Sanierungssysteme:

  • gegen Verfärbung und Rißbildung von Oberflächen eloxierter oder pulverbeschichteter Profile aus Aluminium. Pulverbeschichtungen erfolgen lt. GSB-Richtlinien, Eloxierungen lt. Ö-Norm C 2531. Profile mit Standardfarben ca. 65 (-15) my
  • Funktion der Aluminiumrahmen auf gesickte bzw. verpreßte Eckverbindungen
  • Hinterlüftung bzw. Entwässerung – durch den Luftpolster ist gewährleistet, dass weder Kondenswasser noch Wärmeabstrahlung der Aluschale die Holzlasur bzw. das Holzfenster weiter beschädigen kann

  • Längenausdehnungen werden durch durchdachte Konstruktion aufgenommen und somit nicht auf den tragenden Holzrahmen oder Flügel weitergegeben

  • Daß die physikalischen Eigenschaften des Trägermaterials im Rahmen der jeweiligen DIN erhalten bleibt

  • Daß der eingesetzte Beschichtungsstoff und das angewandte Beschichtungssystem für den vorgesehenen Produkteinsatz geeignet sind

  • Daß an der Lackschicht durch normale, anwendungsspezifische Einflüsse (z. B. Witterung) keine Abblätterung, Blasen oder Risse entstehen, die zur Korrosion führen

  • Daß Auskreidung, Farbton- und Glanzgradänderungen nicht zur Funktionsuntüchtigkeit der Produkte führen

  • Gegen Anlaufen der Scheiben zwischen den Isoliergläsern bei Glastausch durch Kaun

  • Auf Funktion der Fenster- und Türbeschläge unter Einhaltung der Wartungsrichtlinien (gilt nur bei neuen Elementen – nicht bei bestehenden Elementen, welche saniert werden

 

Technische Grenzen der Garantie

Die Garantie gilt, sofern die in den einschlägigen technischen Normen und Standards üblichen Belastungen nicht überschritten werden. Bei unüblichen Produkteinsatz oder –Verwendung entfällt die Garantie zur Gänze.

Oberflächenschäden, verursacht durch aggressive bzw. scheuernde Reinigungsmittel sind aus der Garantieleistung ausgenommen. Kaun empfiehlt die regelmäßige Reinigung der Aluminium-Rahmen mit klarem Wasser und 1 x jährlich mit „Politurpflegemittel“ einlassen.

Weiters sind bestehende Oberflächenschäden bei Holzfenstern aus der Garantieleistung ausgenommen (Risse, Flecken, Lachschäden,...) sowie leichte Kratzer oder Unregelmäßigkeiten in der Pulverbeschichtung, welche aus einer Entfernung von 3 Metern nicht mehr sichtbar sind.

Insektenschutz-Systeme: die Bespannungen (Gaze) sind ohne jede Garantie.

Bei Alu-Fensterläden mit Rasthalter – hier keine Garantie bei Beschädigung durch Wind oder Sturm.

Verfärbungen, hervorgerufen durch chemische Reaktionen (z. B. durch Zinkpartikeln, Ausschwemmungen von Eternitfasern, Eternitfensterbänke,...) auf weißen Kunststoffprofilen, auf pulverbeschichteten Oberfläche bzw. eloxierten Oberflächen sind nicht Gegenstand der Garantie. Ausgenommen von der Oberflächengarantie sind auch Korrosionen, die durch Umwelteinflüsse entstehen.

Bei Holzelementen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß scharfe Reinigungsmittel (salmiakhältige, alkoholhältige, sowie ätzende und scheuernde Reinigungsmittel) die Holzoberfläche schädigen. Holzelemente sind regelmäßig auf Beschädigungen (Hagelschäden, natürliche Holzrisse, Kratzer etc...) zu kontrollieren und gegebenfalls fachgerecht auszubessern.

 

Streichen:

Wir möchten darauf hinweisen, dass bei weißen, deckenden Oberflächenanstrichen auf bestehende dunklere (z. B. braune) Untergründe möglicherweise die „braunen Farbpegmente“ durchschimmern. Sämtliche Anstreicharbeiten sind kein Teil unserer Garantie und somit kein Reklamationsanspruch.

 

Farbunterschiede:

Profile in RAL-Pulverbeschichtungen, speziell jedoch in Holzdekoroberflächen und in Eloxalbeschichtungen können Farb- und Strukturunterschiede aufweisen und sind daher kein Reklamationsgrund.

Speziell bei Nachbestellungen zu bereits bestehenden  bzw. verkleideten Fenstern und Türen können wir daher keine Garantie für Farb- und Strukturunterschiede übernehmen!

Mängel, die auf eine ungleichmäßige Exposition durch Sonne oder andere Umgebungs- oder Umweltbedingungen zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Allgemein merken wir noch an, daß hinsichtlich zulässiger Farbtoleranzen zu RAL-Farbvorlagen die Richtlinie VdL-RL 10 „zulässige Farbtoleranzen“ in der jeweils gültigen Ausgabe zur Anwendung kommt.

  • Die Garantieleistungen entfallen, wenn Oberflächenschäden vorsätzlich oder durch Vernachlässigung der erforderlichen Pflege verursacht oder die Montage- und Wartungshinweise nicht eingehalten werden.
  • Weiters erlischt die Garantie bei unsachgemäßer Behandlung der Produkte, bei Schäden u. Funktionsstörungen die durch Montage (durch nicht konzessionierte bzw. zertifizierte Partner) oder durch andere Baukörperteile (z.B. Dachstuhl, Baukörpersenkung) verursacht wurden. Auch wenn die fachmännische Montage nachträglich beeinflusst oder verändert wird.
  • Offensichtliche (augenscheinliche) Mängel sind nach Erhalt der Ware unverzüglich zu melden.
  • Spannungsrisse bei Isoliergläsern resultierend durch Hitze, Kälte, starke Temperaturunterschiede, verschiedene Oberflächentemperaturen der Scheibe durch „Teilbeschattung“ sind kein Reklamationsgrund
  • Unter gewissen Voraussetzungen kann bei Isolierglas an den äußeren Glasoberflächen auf der Raum- oder Witterungsseite Tauwasser (Anlauf) auftreten.

 

Bei Isolierglas mit besonders hoher Wärmedämmung kann sich vorübergehend auf der witterungsseitigen Oberfläche Tauwasser bilden, wenn die Außenfeuchtigkeit (relative Luftfeuchtigkeit außen) sehr hoch und die Lufttemperatur höher als die Temperatur der Scheibenoberfläche ist. Bei sehr extremen Temperaturunterschieden ist ein Vereisen ebenfalls nicht auszuschließen. Abhilfe schafft man durch Abschattung (z. B. Rolladen, Dachvorbauten,...) der Fenster- und Türelemente. Bei zunehmender Erwärmung der Scheibenoberfläche verschwindet der Beschlag wieder.

Raumseitige Kondensbildung:

Die Temperatur, bei der Luftfeuchtigkeit zu kondensieren beginnt und als dünner, tropfenförmiger Niederschlag auf der Scheibenoberfläche sichtbar wird, nennt man Taupunkttemperatur.

Dieser Übergang vom gasförmigen in den flüssigen Zustand der in der Luft enthaltenen Feuchtigkeit entsteht durch Abkühlen der Raumluft an den kälteren Raumumschließungsflächen.

Durch Verbesserung des U-Wertes wird bei identischen klimatischen Bedingungen die raumseitige Oberflächentemperatur erhöht. Dadurch wird die Neigung zu Kondensbildung deutlich reduziert.

Zu feuchte Raumluft ist auch ein Grund verstärkter Kondenswasserbildung. Durch mangelnde Luftumwälzung (z. B. hinter Vorhängen, in Eckbereichen, am unteren Scheibenrand, bei breiten Fensterbänken, in Blumenfenstern,…) treten physikalische Bedingungen auf, die zur Tauwasser-bildung führen können.

  • Wenn KANOVA bzw. blue-s mit einer zusätzlichen Stockdichtung bzw. Flügeldichtung ausgeführt ist, kann es vorkommen, dass diese Dichtung nicht 100%ig gleichmäßig aufliegt bzw. abdichtet. Sollte es hier zu „Wassereintritt“ kommen, tropft dies nach unten ab bzw. trocknet durch die Hinterlüftung aus. Es wird hier jedoch keineswegs die Funktionstüchtigkeit der Aluverkleidung beeinträchtigt.
  • Durch die vorgesetzten Aluschalen werden Witterungseinflüsse (Sonne, Wind, Regen,…) vom dahinterliegenden Fenster großteils abgehalten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß es bei bereits undichten Fenstern oder Türen bei extremen Witterungsbedingungen trotzdem zu Wasser-eintritt kommen kann.
  • Bei abnehmbaren „Sprossenrahmen“ – hier wird der gesamte Flügelrahmen mit den Sprossen (=komplette Einheit) mit Beschlägen abnehmbar oder vordrehbar ausgeführt. Bei dieser Ausführungsart gibt es keine Silikonfuge zum Glas. Der Abstand zwischen Sprosse und Glas ist unterschiedlich – Systembedingt
  • Bei allen anderen Ausführungsvarianten werden die Sprossen zum Glas hin neu versiegelt bzw. silikoniert. Diese Silikonfuge ist wie jede Silikonfuge eine „Wartungsfuge“. Die Stärke bzw. Dicke dieser Silikonfuge ist je nach Fenstertype verschieden. Hier gibt es keine exakte Definition bei der nachträglichen Verkleidung mit dem Sanierungssystem wie stark diese Fuge ist bzw. wie diese Fuge optisch aussieht.
  • Wenn die Fenster vorbehandelt werden wie z. B. Einfräsen, Beschneiden der bestehenden Rolladenführungsschienen, einfräsen von neuen Dichtungen,…wird dies auf der Auftragsbestätigung dokumentiert und die Kunde ist mit diesen Tätigkeiten einverstanden.
  • Da KANOVA und blue-s Sanierungssysteme sind möchten wir besonders darauf hinweisen, daß sich die Ansicht der Profile durch die Aluschalen ändert (andere Optik als das bestehende Holzfenster). Besonders bei Sprossenprofilen kann es vorkommen, daß Diese nicht 100%ig gleich sind in der Abwicklung, d.h., daß die neue Sprosse aus Aluminium bis zu 3 mm breiter oder schmäler sein kann als die bestehende Holzsprosse (je Kante!)
  • Die genaue Ausführung der Aluminiumverkleidung wird von Kaun festgelegt und je nach technischen Möglichkeiten bzw. Erfordernissen mit KANOVA und/ oder blue-S Profilen bzw. mit entsprechenden Kantteilen ausgeführt. Wenn nötig werden die Profile an die gegebene Sitation angepaßt (gehobelt, ausgeklingt, zugeschnitten, ...)

  • Gebogene Alurahmen: Durch das Biegen der Profile ändert sich die Ansichtsbreite, dies ist wiederum von Radius und Profil abhängig. Die Fertigung erfolgt nach Lichtmaß und Innenradius!
  • Sichtbare Falzteile bei Fenstern oder Türen werden je nach Oberflächenbeschädigung gebürstet und grundiert (sollten diese sauber lackiert werden wie Bestand, so muß dies vor der Montage der Aluminiumschalen bauseits durchgeführt werden.
  • Restglanz/Wetterbeständigkeit: Hinsichtlich der zulässigen Restglanz-/Wetterbeständigkeit wird auf die entsprechenden Bestimmungen von GSB International, Qualicoat sowie GAA (jeweils aktuelle Fassung) verwiesen. Der Glanzgradabfall am beschichteten Objekt erfolgt bei gleichmäßiger Wettereinwirkung einheitlich über die Ansichtsfläche. Hinsichtlich der zulässigen Farbtonabweichungen wird auf die entsprechenden Bestimmungen von GSB International, Qualicoat sowie GAA (jeweils letzte Fassung) verwiesen.
  • Das bestehende Holzfenster und deren Schäden (z. B. Beschläge, Dichtungen, Verzug,…) ist ebenfalls kein Bestandteil unserer Garantieleistung.

  • Wenn nötig werden die Profile an die gegebene Situation angepasst (gehobelt bzw. ausgeklinkt)

 

Hinweis für den Kunden:

An den Dichtungen und in den Fälzen: Konstruktionsbedingte Leckagen, welche nach ÖNORM EN 12207 klassifiziert sind, erlauben einen bestimmten maximalen Luftdurchgang an den Bauelementen. Die Anforderungen an den Wärmeschutz der Bauelemente verlangen gleichzeitig, dass innerhalb der Konstruktion die Temperatur unter die Taupunkttemperatur der das Fenster durchströmenden Luftmasse fallen kann.  Die Folge ist die Bildung von Kondensat im Fensterfalz.  Dieser Vorgang wird durch Überdruck im Gebäude stark begünstigt. Überdruck ist an der windabgewandten Seite und in Obergeschossen beheizter Gebäude häufig vorhanden.  Stand der Technik ist eine innere Flügelüberschlagsdichtung welche den Zutritt der Raumluft zum Falzbereich einschränkt. Es verbleiben jedoch konstruktionsbedingte Übergänge in der Flügelebene als relativ offene Dampfdruckwege.  

Da durch eine außenseitige Aluverkleidung nicht nur die Außenseite von sämtlichen Witterungseinflüssen geschützt wird, sondern auch durch die zusätzliche Stockdichtung außenseitig zwischen Alustock und Aluflügel das Fenster in Seiner Dichtheit aufgewertet wird kann es vermehrt bzw. verstärkt in der kälteren Jahreszeit im Falzbereich zu Kondensat-bildung kommen. Diese physikalische normale Erscheinung ist  daher kein Bestandteil unserer Garantieleistungen und auch kein Reklamationsgrund. Um diese  Erscheinung zu minimieren empfehlen wir den Anpreßdruck nachzustellen, eventuell eine neue Dichtung zu montieren oder innenseitig eine zusätzliche Flügelüberschlagsdichtung einfräsen und montieren. Durch diese angeführten Maßnahmen erzielt man eine weitere Verbesserung des Fensters in Seiner Dichtheit. Es wird hier die Kondensatbildung im Falz reduziert – jedoch nicht völlig beseitigt!

Im Zuge der Montage von den Alu-Rahmen KANOVA oder blue-S werden von unseren Monteuren die Beschläge geprüft und das Fenster – wenn nötig – so weit wie möglich eingestellt. Der natürliche Werkstoff Holz hat immer das Bestreben, sich seiner Umgebungsfeuchtigkeit anzupassen.  Dieser Vorgang ist während der gesamten Lebensdauer vom lebenden Baum bis zum verarbeitenden Holzbauteil gleich. Daraus resultierender Verzug vom Fenster, welcher dann entsprechend eingestellt werden muß (streifen, klemmen,…vom Fenster oder Aluschale) ist kein Teil unserer Garantieleistungen und auch kein Reklamationsgrund.

Bei außenliegenden Rollläden, Jalousien bzw. sonstigen Beschattungssystemen kann es bei gewissen Witterungseinflüssen (z.B. Wind, ...) zu Geräuschentwicklungen zwischen diesen und der Aluverkleidung kommen. Dies ist ebenfalls kein Reklamationsgrund.

Ebenso hat Aluminium die Eigenschaft sich den Umwelteinflüssen anzupassen. Wenn also die Temperatur von Aluminium erhöht wird dehnt sich das Material aus und dies wird als Wärmeausdehnung bezeichnet.
Beispiel: Temperatur von Alu mit einer Länge von 270 cm beträgt -20°C und wird dann auf +30°C erhitzt – dann beträgt die Länge dieses Profiles 270,3 cm – also um 3 mm mehr. (daraus entstehende Spalten im Laibungsbereich oder an bestehenden Konstruktionen sind daher kein Reklamationsgrund. Ebenfalls können sich resultierend aus diesen Ausdehnungen Profile lösen oder verrutschen – dies ist ebenfalls kein Teil unserer Garantieleistungen)

Wassereintritt jeglicher Art von außen in den Fensterfalz oder in den Wohnraum durch die bestehende Elemente (Fenster, Türen, Fixteile,..) sind von unseren Garantieleistungen ausgenommen und daher in keinem Falle ein Reklamationsgrund.

Aufgrund von Innovationen, Weiterentwicklungen oder sonstige Änderungen kann es vorkommen, daß sich die Optik der Profile bei weiteren Bauabschnitten leicht verändert. Dies ist kein Mangel und auch kein Reklamationsgrund. Sprossen werden mit Sprossenprofilen oder Alukantteilen verkleidet (bzw. Klebesprossen wenn vereinbart demontiert und durch neue Alu-Klebesprossen ersetzt). Die Optik der Sprossenverkleidungen bzw. der neuen Sprossen und deren Radien unterscheidet sich zur Optik der Aluverkleidungen von Stock und Flügel!

Die Stockdichtung ist im oberen Bereich unterbrochen. Dies dient zur besseren Hinterlüftung des bestehenden Holzfensters. Dieser Ausschnitt bzw. Unterbrechung der Dichtungsebene wird vor Ort im Zuge der Montage von den Monteuren durchgeführt. Dieser Ausschnitt ist ca. 3 – 6 cm.

Unsere Liefertermine und Montagetermine sind unverbindlich.


Der Kunde kennt diese Garantiebestimmungen - gültig für die Sanierungssysteme Kanova und blue-S, hat Diese gelesen und vollinhaltlich akzeptiert. Auch nachzulesen auf: www.kanova.at und www.blue-s.at.